Anmeldebestimmungen und Schulordnung


Schulordnung

1. Bedingungen für die Anmeldung
  1. Das Mindestalter für die Anmeldung beträgt 16 Jahre.
  2. Bei verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen KursteilnehmerInnen ist ein Preisnachlass von 10% ab der zweiten Anmeldung vorgesehen.
  3. Die Eltern bzw. der gesetzliche Vormund von Minderjährigen müssen bei der Anmeldung ihre Adresse angeben, um erreichbar zu sein, falls es die Situation erfordert. Bei Nichtbeachtung bzw. Unerreichbarkeit sind die Entscheidungen der Schule als wirksam zu betrachten; so werden u.a. eventuelle Ausgaben im Zusammenhang mit schulischen Entscheidungen in Rechnung gestellt. Jeder/jede KursteilnehmerIn hat ein korrektes Verhalten an den Tag zu legen. Bei schweren Verstößen behält sich die Direktion das Recht vor, den/die Betroffene/n nach Verständigung der Eltern auf eigene Kosten und ohne jegliche Rückerstattung von bereits bezahlten Geldbeträgen nach Hause zu schicken.
  4. Für StudentInnen, die nicht zum Unterricht erscheinen, ist keine Rückerstattung von bezahlten Geldbeträgen vorgesehen.
  5. Bei Nichterreichen der MindestteilnehmerInnenzahl für einen Kurs behält sich die Schule das Recht vor, im Zuge von Alternativangeboten den Kurs abzusagen, den Stundenplan bzw. den Preis zu ändern.
  6. Stören und Belästigungen der anderen Kursteilnehmer während des Unterrichts werden mit dem Ausschluss aus dem Kurs ohne Geldrückerstattung geahndet.
  7. Mit der Unterschrift des Anmeldeformulars oder eines anderen schriftlichen Teilnahmeformulars erklärt sich der/die StudentIn mit sämtlichen Bedingungen dieser Schulordnung einverstanden.

2. Stundenplan und Dauer einer Unterrichtsstunde
  1. Der Unterricht findet normalerweise von Montag bis Freitag statt. An lokalen bzw. nationalen Feiertagen findet kein Unterricht statt; es ist keine Rückerstattung von bezahlten Geldbeträgen vorgesehen, außer es wurde im voraus etwas anderes vereinbart. An den folgenden Tagen ist die Schule geschlossen: 1. Januar, 6. Januar, 25. April, 1. Mai, 2. Juni, 24. Juni, 15. August, 1. November, 8. Dezember, 25. und 26. Dezember.
  2. Kursbeginn ist jeweils am zweiten Montag des Monats. Eine Unterrichtsstunde beträgt 60 Minuten.

3. Anmeldebestimmungen
  1. Bei der Anmeldung ist eine Einschreibgebühr von € 65,00 zu entrichten. Diese Einschreibgebühr beinhaltet den Verwaltungsaufwand für den Kurs, das Lehrmaterial und die Abbey Card. Im Falle der Abmeldung des/der StudentIn ist keine Rückerstattung der Einschreibgebühr vorgesehen.
  2. Für die Anmeldung sind das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular, die Zahlungsbestätigung von 50% des gesamten Geldbetrags und der Einschreibgebühr (€ 65,00) an die Schule zu senden. Die Bezahlung kann bar oder mittels Banküberweisung an folgendes Bankkonto erfolgen. Bankverbindung: Bankkonto Nr. 100000065886, ABI: 03069, CAB: 01004 (IBAN: IT63 O030 6901 0041 0000 0065 886 - BIC: BCITITMM) Kontoinhaber CIAO ITALY DI AVIDANO CHIARA c/o INTESA SANPAOLO - Agenzia 504 - Corso Peschiera, 151 - 10141 TORINO.
  3. Die Bezahlung des Restbetrags muss bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Bei Kursantritt ist eine Zahlungsbestätigung vorzuweisen. Sollte die Restzahlung nicht bis zum vorgesehenen Termin erfolgen, ist es der Schule überlassen, den Vertrag wegen Vertragsverletzung aufzulösen, mit dem Recht, den bereits bezahlten Anteil zu behalten und eventuell den noch nicht bezahlten Anteil einzufordern.
  4. KursteilnehmerInnen aus Staaten, die ein Einreisevisum für Studienzwecke benötigen, sollten vor der bürokratischen Abwicklung die italienische Botschaft in ihrem Heimatland kontaktieren. Die von der Schule ausgestellte Anmeldebestätigung ist eines der erforderlichen Dokumente für die Ausstellung eines solchen Visums. Um diese Anmeldebestätigung zu erhalten, sind vom/von der KursteilnehmerIn im voraus sämtliche notwendigen Zahlungen zu leisten. Sollte der Visumsantrag von der Botschaft abgelehnt werden, werden 90% des bezahlten Geldbetrags zurückerstattet, abzüglich folgender Spesen, die vom Antragsteller zu tragen sind: 10% des gesamten Geldbetrags, zuzüglich der Einschreibgebühr (€ 65,00), zuzüglich der bürokratischen Spesen im Zusammenhang mit dem Visum (im Einzelfall zu bestimmen).

4. Bedingungen für die Abmeldung
  1. Die Abmeldung ist der Schule schriftlich mitzuteilen: via Telegramm, eingeschriebenem Brief, Fax oder Email inklusive Begründung und den entsprechenden Unterlagen falls vorhanden. Eine Mitteilung auf andere Art und Weise wird nicht akzeptiert.
  2. Im Fall der Abmeldung ergeben sich für den/die KursteilnehmerIn folgende im Verhältnis zum Gesamtpreis berechneten Vertragsstrafen:
    • Abmeldung bis zu 30 Tagen vor Kursbeginn: keine Vertragsstrafe, vollständige Rückerstattung des bezahlten Geldbetrags mit Ausnahme von Bankspesen und Einschreibgebühr.
    • Abmeldung zwischen 29 und 15 Tagen vor Kursbeginn: Vertragsstrafe in der Höhe von 50% der Gesamtsumme, zuzüglich Einschreibgebühr und Bankspesen. Sollte der/die KursteilnehmerIn, der/die sich abmeldet, während dieser Zeit durch eine/n neue/n TeilnehmerIn ersetzt werden können, so muss erstere/r nur 100 Euro an Verwaltungsspesen bezahlen.
    • Bei einer Stornierung ab 14 Tagen vor Kursbeginn ist keinerlei Rückerstattung vorgesehen.

5. Anreise und Unterbringung
  1. Die Schule übernimmt keinerlei Verantwortung für allfällige Schäden, die den TeilnehmerInnen selbst oder deren Eigentum während der Anreise oder am Ort der Unterbringung entstehen. Die Schule ist ebenfalls nicht verantwortlich für Unregelmäßigkeiten, Verspätungen, Defekte bei Transportmitteln oder für größere Ausgaben hervorgerufen durch Krankheit, Quarantäne, Krieg, Streik, etc.
  2. Bei der Suche nach einer passenden Unterkunft für die KursteilnehmerInnen fungiert die Schule lediglich als Vermittler zwischen VermieterInnen und StudentInnen und übernimmt daher keinerlei Verantwortung im Bezug auf die Beziehung zwischen beiden.

6. Krankenversicherung

Die Kursteilnahme inkludiert keinen Krankenversicherungsschutz. Es wird empfohlen, eine Krankenversicherung abzuschließen. Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben bei Vorlage des Formulars E111, das bei der jeweiligen heimischen Krankenkasse vor dem Auslandsaufenthalt erhältlich ist, Anspruch auf kostenlose Krankenversorgung in Italien. KursteilnehmerInnen aus Drittstaaten müssen sich bei den entsprechenden Einrichtungen im Heimatland informieren, ob der Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthalts gewährleistet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es ratsam, eine Krankenversicherung für die Dauer des Italienaufenthalts abzuschließen. Für allfällige Schäden oder Unfälle außerhalb der Schule besteht kein Versicherungsschutz.


7. Zuständiges Gericht

Allfällige Streitigkeiten und Streitfragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Turiner Gerichts.



S3M025A_Regolamento_Iscrizione_Estero ed.01 28_06_2010



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