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ANTRAG EINES VISUMS FÜR STUDIENZWECKE

Auf Anfrage des/der Kursteilnehmers/in stellt die Schule – zwecks Erhalt eines Einreisevisums nach Italien bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke – eine Bestätigung über den Kursbesuch aus.

Für Staatsangehörige von Mitgliedsländern der Europäischen Union ist kein Einreisevisum erforderlich. Staatsangehörige von Drittstaaten, die für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten einen Kurs belegen wollen, müssen bei der italienischen Botschaft in ihrem Heimatland ein Visum für Studienzwecke beantragen. Die von der Schule ausgestellte Anmeldebestätigung ist eines der erforderlichen Dokumente für die Ausstellung eines Studentenvisums. Die Anmeldebestätigung wird von der Schule erst nach Bezahlung von 50% des gesamten Kurspreises und ausschließlich auf die Kursdauer beschränkt ausgestellt. Sollte der Visumsantrag von der italienischen Botschaft abgelehnt werden, bekommt der Antragsteller 90% des bezahlten Geldbetrags zurück, abzüglich der Einschreibgebühr (€ 65,00; € 35,00 für UniversitätsstudentInnen) sowie der angefallenen Kosten, wie etwa Versandspesen, für den Visumsantrag. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bankspesen vom Antragsteller zu bezahlen sind. Ab dem Ausstellungsdatum des Studentenvisums können die Kursdaten (Beginn und Ende), für deren Dauer das Visum ausgestellt wurde, weder abgesagt noch geändert werden. Im Falle, dass StudentInnen, die mit einem Studentenvisum nach Italien eingereist sind, an zwei aufeinanderfolgenden Tagen nicht zum Kurs erscheinen, ohne die Schule zu verständigen, sieht sich die Direktion dazu verpflichtet, das Polizeipräsidium von der unentschuldigten Abwesenheit des/der betreffenden Kursteilnehmers/in zu unterrichten.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die italienischen Botschaften und Konsulate im Ausland Studentenvisa für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nur dann ausstellen, wenn man sich für Kurse von mindestens 20 Wochenstunden anmeldet. Es wird empfohlen, sich bei diesen Institutionen genau zu informieren, welche sonstigen Dokumente für den Visumsantrag erforderlich sind.

Wenn BürgerInnen von Drittstaaten den Aufenthalt auf über 3 Monate verlängern wollen, müssen sie binnen 8 Tagen ab dem Einreisedatum beim Einwanderungsbüro der Staatspolizeikommissariate einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung stellen. Für einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung sind folgende Dokumente vorzuweisen:
  • das Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung, das bei den Kommissariaten erhältlich ist
  • der Reisepass im Original sowie in zweifacher Kopie
  • das Einreisevisum im Original sowie in zweifacher Kopie
  • 5 Passfotos
  • eine Stempelmarke im Wert von € 14,62 (gibt es in jedem Tabakladen)
  • die Anmeldebestätigung der Sprachschule, im Original sowie 1 Kopie
  • die Bestätigung über den Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder die Mitgliedschaft in einer staatlichen Krankenkassa, im Original sowie 1 Kopie
  • Unterlagen, die die finanzielle Absicherung für den Zeitraum des Italienaufenthalts darlegen, im Original sowie zweifacher Kopie
  • der Miet- bzw. Kaufvertrag im Original sowie zweifacher Kopie. Letztere müssen vom Eigentümer vorgelegt werden.






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