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Schulordnung

Anmeldebestimmungen und Schulordnung
1 Anmeldebedingungen
  • a Das Mindestalter für die Zulassung zur Anmeldung ist 18 Jahre. Minderjährige Schüler werden nur in Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten akzeptiert.
  • b Sollte zwischen den Teilnehmern ein Verwandtschaftsverhältnis bestehen, wird ab der zweiten Anmeldung ein Nachlass von 5% gewährt.
  • c Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen müssen bei der Anmeldung die Anschrift angeben, wo sie stets erreichbar sind, damit sie benachrichtigt werden können, falls ihrerseits eine Entscheidung getroffen werden muss. Im Fall der Nichtbeachtung oder Nichterreichbarkeit werden die von der Schule getroffenen Entscheidungen als gültig angesehen, wobei eventuell anfallende Kosten für die zwingende Ausführung dieser Entscheidungen anerkannt werden.
  • d Die Gruppenkurse werden in Klassen mit mindestens 5 und höchstens 12 Teilnehmern abgehalten. Die Schule kann die Klassen mit einer unter der Mindestanzahl liegenden Größe durch Schüler gleichen Niveaus vervollständigen. Die Schule behält sich das Recht vor, Kurse zu streichen, die Kurstage, Preise und die Gesamtanzahl der Kursstunden den Kundenvorschlägen entsprechend zu ändern, falls die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird. Dies bedeutet, dass bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl Gruppenkurse in einen Einzelkurs, Halb-Einzelkurs oder in eine Minigruppe mit geringerer Stundenanzahl verwandelt wird in Übereinstimmung mit dem kommerziellen Wert des Gruppenkurses für den die Studenten/Schüler angemeldet waren.
  • e Die Schule behält sich das Recht vor, den Lehrer aus organisatorischen Gründen durch einen anderen Dozenten mit gleichen Qualifikationen zu ersetzen und zwei Kurse des gleichen Niveaus, die nicht über die Mindesteilnehmeranzahl verfügen, zusammenzulegen.
  • f Zur Bildung von Klassen mit gleicher Fähigkeitsstufe muss jeder Student/Schüler einen Eingangstest absolvieren oder an einer kostenlosen Probestunde teilnehmen, damit eine Einstufung seiner Sprachfähigkeit erfolgen kann. Sollte der Lernfortschritt des Schülers/Studenten nicht dem Klassenniveau entsprechen, behält sich die Schule das Recht vor, den Schüler in eine andere Klasse einzugliedern, die seiner Lernentwicklung eher entspricht.
2 Anmeldebestimmungen
  • a Bei der Anmeldung ist eine Einschreibgebühr von € 80,00 zu entrichten. Diese Einschreibgebühr beinhaltet den Verwaltungsaufwand für den Kurs und das. Im Falle der Abmeldung des/der StudentIn ist keine Rückerstattung der Einschreibgebühr vorgesehen.
  • b Für die Anmeldung sind das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular, die Zahlungsbestätigung von 50% des gesamten Geldbetrags und der Einschreibgebühr (€ 80,00) an die Schule zu senden. Die Bezahlung kann bar oder mittels Banküberweisung an folgendes Bankkonto erfolgen. Bankverbindung: Bankkonto Nr. 100000065886, ABI: 03069, CAB: 01004 (IBAN: IT63 O030 6901 0041 0000 0065 886 - BIC: BCITITMM) Kontoinhaber CIAO ITALY DI AVIDANO CHIARA c/o INTESA SANPAOLO - Agenzia 504 - Corso Peschiera, 151 - 10141 TORINO. Die Bezahlung des Restbetrags muss bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Bei Kursantritt ist eine Zahlungsbestätigung vorzuweisen. Sollte die Restzahlung nicht bis zum vorgesehenen Termin erfolgen, ist es der Schule überlassen, den Vertrag wegen Vertragsverletzung aufzulösen, mit dem Recht, den bereits bezahlten Anteil zu behalten und eventuell den noch nicht bezahlten Anteil einzufordern.
  • c Schüler aus dem Ausland, die ein Studentenvisum benötigen, sollten die italienische Botschaft in ihrem Land kontaktieren, um dort die bürokratischen Anforderungen in die Wege zu leiten. Das Einschreibezertifikat der Schule ist eine der Voraussetzungen für den Erhalt eines Visums. Zum Erhalt dieses Zertifikats hat der Schüler im Voraus alle notwendigen Kosten zu zahlen. Sollte der Visumsantrag von der Botschaft abgelehnt werden, erstattet die Schule 90% der gezahlten Einschreibekosten. Die nachfolgenden Gebühren fallen jedoch zu Lasten des Schülers: 80,00€ der Einschreibegebühr und 150,00€ der Verwaltungskosten.
3 Tage und Dauer der Kursstunden
  • a Die Kurse finden im Allgemeinen von montags bis freitags statt. Die Schule bleibt an folgenden Tagen geschlossen: 1. Januar, 6. Januar, 25. April, 1. Mai, 2. Juni, 24. Juni, 15. August, 1. November, 8. Dezember, 25. und 26. Dezember. Es sind keine Ersatzstunden oder Rückerstattungen für ausgefallene Stunden aufgrund von nationalen Feiertagen vorgesehen.
  • b Die Dauer der Kursstunden beträgt 45 Minuten.
  • c Die Gruppenkurse beginnen an jedem Montag eines Monats, ausgenommen die Anfängerkurse, deren Beginn auf den ersten Montag des Monats festgesetzt wurde.
4 Rücktrittsbedingungen und Rückerstattungen
  • a Jeder Rücktritt muss der Schule in schriftlicher Form angezeigt werden: per Telegramm, Einschreiben, Fax oder E-Mail mit Begründung und eventueller entsprechender Dokumentation. Es wird keine andere Kommunikationsform akzeptiert.
  • b Im Falle eines Kursrücktritts unterliegt der Teilnehmer folgenden Vertragsstrafen, die auf der Grundlage der Gesamtsumme für die Teilnahme berechnet werden:
    • b.1 Mitteilung bis 30 Tage vor Kursbeginn: keine Vertragsstrafe, vollständige Rückerstattung, ausgenommen Bankgebühren und Anmeldegebühr.
    • b.2 Abmeldung zwischen 29 und 15 Tagen vor Kursbeginn: Vertragsstrafe in Höhe von 50% auf die gezahlte Gesamtsumme, zuzüglich Anmelde- und Bankgebühren.
    • b.3 Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn wird keine Rückerstattung geleistet.
  • c Weiterhin erfolgt keine Rückerstattung bei Nichterscheinen, verspäteter Ankunft oder Rücktritt vom bereits begonnenen Kurs. Bei Nichtteilnahme an geplanten Kursstunden der Einzelkurse muss der Student/Schüler das Schulsekretariat mindestens 24 Stunden vorher darüber in Kenntnis setzen, damit eine Verschiebung der entsprechenden Kursstunden auf einen späteren Zeitpunkt vorgenommen werden kann. Andernfalls werden die Unterrichtsstunden berechnet.
5 Reise und Unterkunft
  • a Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die die Teilnehmer während der Reise oder in den Unterkünften erleiden könnten noch für Schäden an deren Gepäck. Die Schule ist ebenfalls nicht verantwortlich für Unregelmäßigkeiten im Transportverkehr, Verspätungen, Transportmängel und Mehrkosten infolge von Krankheit, Quarantäne, Krieg, Streiks usw.
  • b Die Schule tritt bei der Suche nach Unterkünften für die Studenten/Schüler lediglich als Vermittler zwischen dem Vermieter und den Studenten/Schülern auf und übernimmt keinerlei Haftung im Hinblick auf die Beziehungen zwischen den beiden Parteien.
6 Verhaltensrichtlinien
  • a Das Rauchen und die Nutzung von Handys sowie der Verzehr von Speisen und Getränken in den Klassen ist streng untersagt Die Schüler werden außerdem gebeten, sich nicht im Eingang oder auf den Treppenaufgängen des Gebäudes aufzuhalten, damit die Bewohner nicht gestört werden.
  • b Die Schüler der Gruppenkurse dürfen während der Teilnahme am Unterricht die anderen Teilnehmer auf keinen Fall stören; es droht die Verweisung aus der Klasse ohne jegliche Rückzahlung.
  • c Die Studenten/Schüler müssen die von der Schule zur Verfügung gestellten Materialien sorgfältig behandeln und müssen für eventuell verursachte Schäden an Gütern oder an der Schuleinrichtung aufkommen. Im Falle der nicht erfolgten Schadensbegleichung behält sich die Schule das Recht vor, die Verantwortlichen von der Schule zu verweisen und Schadenersatz zu verlangen.
7 Krankenversicherung
Die Studenten/Schüler verfügen über keinen Krankenversicherungsschutz. Es wird ein entsprechendes Versicherungspaket empfohlen. Bürger der Länder der europäischen Gemeinschaft haben in Italien das Recht auf kostenlosen medizinischen Beistand, falls sie über den Europäischen Gesundheitsausweis verfügen, der bei den Gesundheitsbehörden ihres Landes vor der Reise nach Italien angefragt werden kann. Studenten/Schüler aus außergemeinschaftlichen Ländern müssen bei den Behörden ihres Landes nachfragen, ob Versicherungsschutz während ihres Auslandsaufenthaltes besteht. Im negativen Fall muss für den Zeitraum des Aufenthalts in Italien für einen entsprechenden Versicherungsschutz gesorgt werden. Es ist kein Versicherungsschutz für eventuelle Schäden und Unfälle außerhalb des Schulsitzes vorgesehen
8 Fotos und Videoaufzeichnungen
Die Schule behält sich das Recht vor, Fotos und Videoaufzeichnungen, die während des Unterrichts oder bei Freizeitaktivitäten gemacht werden, als Illustrationen für ihr Informationsmaterial zu verwenden. Falls der Student/Schüler seine Zustimmung zur Veröffentlichung dieses Materials nicht gibt, muss die Schule innerhalb eines Monats ab Aufnahme des Fotos oder der Videoaufzeichnung darüber informiert werden. Dieses Material hat weder kommerziellen noch vertraglichen Wert
9 Gerichtsstand
Im Falle von Streitigkeiten und Beanstandungen gilt Turin als alleiniger Gerichtsstand.

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  • sheIch habe die Abbey School in einer Turiner Tagesbar entdeckt. Ich war gerade auf der Suche nach einer Moeglichkeit mein nicht vorhandenes Italienisch aufzupolieren

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  • Hallo ich wollte mich Herzlich bei meiner Dozentin und auch Freundin Chiara Avidano und dem ganzem team bedanken.

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