Ausländische Bürger, die eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollen (d.h. die Aufenthaltsgenehmigung CE für längere Aufenthalte gemäß Paragraph 9, Absatz 1 der Rechtsvorschrift von 98/286) haben einen Italienischtest zu absolvieren, wobei mindestens das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht werden muss.
Voraussetzungen für die Bewilligung der Aufenthaltsgenehmigung:
Vom Test befreit sind:
Der Antrag auf Absolvierung des Tests ist online bei der zuständigen Präfektur einzureichen. Der/die ausländische StaatsbügerIn wird von der Präfektur innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Antragstellung zum Absolvieren des Tests vorgeladen. Die Vorladung beinhaltet Datum, Uhrzeit und Ort der Prüfung. Für ein erfolgreiches Bestehen der Prüfung, die auf dem Verstehen von kurzen Texten und der Fähigkeit der Interaktion zwischen den Kandidaten basiert, müssen 80% der Gesamtpunktezahl erreicht werden. Im Falle einer nicht bestandenen Prüfung muss der Test wiederholt werden, wobei ein neuerlicher Antrag online einzureichen ist (ohne zusätzliche Kosten, wenn der Test innerhalb von 4 Monaten wiederholt wird).
CiaoItaly organisiert in Zusammenarbeit mit Integra Servizi per l’Immigrazione (Integrationsbüro) einen exklusiven Service zur Antragstellung einer Aufenthaltsgenehmigung. Bei Integra Servizi per l’Immigrazione(Via Genova, 23/c), wo die Anmeldung zum Kurs gemacht wird, kümmert man sich um die Zusammenstellung und die Überprüfung der notwendigen Unterlagen, mit denen man sich online zum Test anmelden kann. Die Kurse beginnen jeweils am Monatsanfang, werden bei CiaoItaly abgehalten und finden in 8 Lektionen zu je 2 Stunden am Abend statt. Während des Kurses haben die Teilnehmer die Möglichkeit, sich auf die Italienischprüfung vorzubereiten. Als Geschenk erhalten alle Kursteilnehmer ein Buch mit Audio-CD, damit sie auch außerhalb des Unterrichts weiterlernen können. Es ist ein kostenloser Einstufungstest vorgesehen, um die Eignung der Kandidaten für den jeweiligen Kurs festzustellen.
Unterstützung bei den bürokratischen Hürden zur Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung:
In der verwaltungstechnischen Bearbeitung sind die Kosten sämtlicher Bestätigungen sowie die Steuermarke auf dem Antragsformular inbegriffen. Für Familien ist die Bestätigung über eine geeignete Wohnsituation kostenlos. Für Kinder unter 14 Jahren ist die gesamte Bearbeitung kostenlos.